1. Nichtexklusivität: 
  UNGRICHT RECORDS behält das Recht, die lizenzierten Musikwerke auch an andere Parteien zu lizenzieren 
  oder anderweitig zu verwerten.
  2. Kommerzieller Vertrieb des Musikwerks: 
  Die lizenzierte Musik darf weltweit in Musik Streaming-Diensten genutzt werden. hiermit erteilen wir Ihnen 
  das Recht, das Musikwerk für folgende Zwecke zu verwenden:
  1. Upload auf Musik-Streaming-Dienste
  2. Verwendung in einem Hip Hop Rap Musikvideo
  3. Erstellung von kurzen Musiktrailern für Social Media
  Der Lizenznehmer darf das Musikstück jedoch nicht weiterverkaufen, lizenzieren, vermieten oder Sample 
  Packs erstellen. 
  Die erworbene Lizenz darf ebenfalls nicht weiterverkauft werden.
  3. Anteil an den Musiktantiemen: 
  Der Lizenznehmer erhält 75% der Tantiemen aus der Nutzung der lizenzierten Musik. Der Lizenzgeber 
  UNGRICHT RECORDS erhält 25% Anteil an den Tantiemen. 
  4. Laufzeit: 
  Diese Vereinbarung tritt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den 
  Lizenznehmer an den Lizenzgeber in Kraft.
  5. Zahlungsbedingungen: 
  Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Lizenzgebühr von 495.- CHF sowie die 
  vereinbarten Tantiemen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung.
  6. Haftungsausschluss: 
  Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der lizenzierten Musik entstehen können.
  7. Territorium:
  Die unter dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte sind nicht durch geografische Grenzen 
  eingeschränkt und können weltweit ausgeübt werden.
  8. Salvatorische Klausel: 
  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht 
  die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  9. Monetarisierung:
  Schalte Werbung im Musikvideo / Audiotrack auf YouTube.
  10. Vertragsdauer | Vertragsbruch:
  Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Vertragsbruch wird die Lizenz wieder 
  eingezogen, und wird somit Ungültig.
  11. Gerichtsstand
  Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden 
  ausschließlich durch das Bezirksgericht Dietikon entschieden. Wir verzichten hiermit ausdrücklich auf 
  jegliche Einwände gegen diese Gerichtsstandsvereinbarung.
 
 
 
 
  © GORILLOG
  ℗ UNGRICHT RECORDS