Nicht-exklusive Lizenzvereinbarung Non-exclusive License Agreement
1. Nichtexklusivität: UNGRICHT RECORDS behält das Recht, die lizenzierten Musikwerke auch an andere Parteien zu lizenzieren oder anderweitig zu verwerten. 2. Kommerzieller Vertrieb des Musikwerks: Die lizenzierte Musik darf weltweit in Musik Streaming-Diensten genutzt werden. hiermit erteilen wir Ihnen das Recht, das Musikwerk für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Upload auf Musik-Streaming-Dienste 2. Verwendung in einem Hip Hop Rap Musikvideo 3. Erstellung von kurzen Musiktrailern für Social Media Der Lizenznehmer darf das Musikstück jedoch nicht weiterverkaufen, lizenzieren, vermieten oder Sample Packs erstellen. Die erworbene Lizenz darf ebenfalls nicht weiterverkauft werden. 3. Anteil an den Musiktantiemen: Der Lizenznehmer erhält 75% der Tantiemen aus der Nutzung der lizenzierten Musik. Der Lizenzgeber UNGRICHT RECORDS erhält 25% Anteil an den Tantiemen. 4. Laufzeit: Diese Vereinbarung tritt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber in Kraft. 5. Zahlungsbedingungen: Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Lizenzgebühr von 495.- CHF sowie die vereinbarten Tantiemen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung. 6. Haftungsausschluss: Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der lizenzierten Musik entstehen können. 7. Territorium: Die unter dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte sind nicht durch geografische Grenzen eingeschränkt und können weltweit ausgeübt werden. 8. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 9. Monetarisierung: Schalte Werbung im Musikvideo / Audiotrack auf YouTube. 10. Vertragsdauer | Vertragsbruch: Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Vertragsbruch wird die Lizenz wieder eingezogen, und wird somit Ungültig. 11. Gerichtsstand Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich durch das Bezirksgericht Dietikon entschieden. Wir verzichten hiermit ausdrücklich auf jegliche Einwände gegen diese Gerichtsstandsvereinbarung.
© GORILLOG UNGRICHT RECORDS
Nicht-exklusive Lizenzvereinbarung Non-exclusive License Agreement
1. Nichtexklusivität: UNGRICHT RECORDS behält das Recht, die lizenzierten Musikwerke auch an andere Parteien zu lizenzieren oder anderweitig zu verwerten. 2. Kommerzieller Vertrieb des Musikwerks: Die lizenzierte Musik darf weltweit in Musik Streaming- Diensten genutzt werden. hiermit erteilen wir Ihnen das Recht, das Musikwerk für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Upload auf Musik-Streaming- Dienste 2. Verwendung in einem Hip Hop Rap Musikvideo 3. Erstellung von kurzen Musiktrailern für Social Media Der Lizenznehmer darf das Musikstück jedoch nicht weiterverkaufen, lizenzieren, vermieten oder Sample Packs erstellen. Die erworbene Lizenz darf ebenfalls nicht weiterverkauft werden. 3. Anteil an den Musiktantiemen: Der Lizenznehmer erhält 75% der Tantiemen aus der Nutzung der lizenzierten Musik. Der Lizenzgeber UNGRICHT RECORDS erhält 25% Anteil an den Tantiemen. 4. Laufzeit: Diese Vereinbarung tritt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber in Kraft. 5. Zahlungsbedingungen: Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Lizenzgebühr von 495.- CHF sowie die vereinbarten Tantiemen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung. 6. Haftungsausschluss: Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der lizenzierten Musik entstehen können. 7. Territorium: Die unter dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte sind nicht durch geografische Grenzen eingeschränkt und können weltweit ausgeübt werden. 8. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 9. Monetarisierung: Schalte Werbung im Musikvideo / Audiotrack auf YouTube. 10. Vertragsdauer | Vertragsbruch: Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Vertragsbruch wird die Lizenz wieder eingezogen, und wird somit Ungültig. 11. Gerichtsstand Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich durch das Bezirksgericht Dietikon entschieden. Wir verzichten hiermit ausdrücklich auf jegliche Einwände gegen diese Gerichtsstandsvereinbarung.
© GORILLOG UNGRICHT RECORDS
Nicht-exklusive Lizenzvereinbarung Non-exclusive License Agreement
1. Nichtexklusivität: UNGRICHT RECORDS behält das Recht, die lizenzierten Musikwerke auch an andere Parteien zu lizenzieren oder anderweitig zu verwerten. 2. Kommerzieller Vertrieb des Musikwerks: Die lizenzierte Musik darf weltweit in Musik Streaming-Diensten genutzt werden. hiermit erteilen wir Ihnen das Recht, das Musikwerk für folgende Zwecke zu verwenden: 1. Upload auf Musik-Streaming-Dienste 2. Verwendung in einem Hip Hop Rap Musikvideo 3. Erstellung von kurzen Musiktrailern für Social Media Der Lizenznehmer darf das Musikstück jedoch nicht weiterverkaufen, lizenzieren, vermieten oder Sample Packs erstellen. Die erworbene Lizenz darf ebenfalls nicht weiterverkauft werden. 3. Anteil an den Musiktantiemen: Der Lizenznehmer erhält 75% der Tantiemen aus der Nutzung der lizenzierten Musik. Der Lizenzgeber UNGRICHT RECORDS erhält 25% Anteil an den Tantiemen. 4. Laufzeit: Diese Vereinbarung tritt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Lizenznehmer an den Lizenzgeber in Kraft. 5. Zahlungsbedingungen: Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Lizenzgebühr von 495.- CHF sowie die vereinbarten Tantiemen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung. 6. Haftungsausschluss: Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der lizenzierten Musik entstehen können. 7. Territorium: Die unter dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte sind nicht durch geografische Grenzen eingeschränkt und können weltweit ausgeübt werden. 8. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 9. Monetarisierung: Schalte Werbung im Musikvideo / Audiotrack auf YouTube. 10. Vertragsdauer | Vertragsbruch: Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Bei Vertragsbruch wird die Lizenz wieder eingezogen, und wird somit Ungültig. 11. Gerichtsstand Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich durch das Bezirksgericht Dietikon entschieden. Wir verzichten hiermit ausdrücklich auf jegliche Einwände gegen diese Gerichtsstandsvereinbarung.
© GORILLOG UNGRICHT RECORDS